stg_sanausbildung.jpg Foto: Florian Asal / DRK

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Fachdienst-Sanitätshelfer

Die besonderen Anforderungen in bestimmten Notfällen, Großschadensereignissen und Katastrophen machen es notwendig, zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, um Fachpersonal des Rettungsdienstes und Notärzte unterstützen zu können.

Zudem führen Sanitätshelfer selbständig Sanitätsdienste bei Veranstaltungen aller Art durch. Sie leisten Erste-Hilfe, leiten lebensrettende Maßnahmen bei Notfällen ein und überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder des Notarztes.

Inhalte: 

  • Anatomie / Physiologie / Pathophysiologie
  • Diagnostik
  • Lebensbedrohliche Störung von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf
  • Schock
  • Infusion und Medikamente
  • Stütz- und Bewegungsapparat des Menschen
  • Schädel-Hirn-Trauma
  • Thorax-, Extremitäten- und Bauchtrauma
  • Polytrauma
  • Verletzungen und Wundversorgung
  • Thermische Schäden
  • Infektionskrankheiten
  • Gynäkologische Notfälle und Geburt
  • Unfälle mit Gefahrstoffen / Vergiftungen
  • Rettung und Transport
  • Sanitätseinsätze
  • MPG und MBetreibV
  • Technische Hinweise
  • Abschlussprüfung

Teilnahmevoraussetzungen:  

  • Vollendetes 16. Lebensjahr
  • Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als ein Jahr
  • Rotkreuz-Einführungsseminar
  • Helfergrundausbildung „Erweiterte Erste Hilfe“

Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung zwingend erforderlich. Eine Bearbeitung kann nur erfolgen wenn die Zustimmung vorliegt.

Kursdauer:

Mindestens 48 Unterrichtseinheiten zuzüglich Prüfung. Dieser Kurs ist auch Grundlage für die Ausbildung zum First Responder, dem Helfer-vor-Ort. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab.